Fairness statt Willkür

Welche Lehren wir aus dem Buchser Einbürgerungsfall ziehen sollten

Buchs, eine Gemeinde im Aargau, Teil der Stadtregion Aarau, sorgt in letzter Zeit für Aufruhr in den hiesigen, aber auch nationalen Medien.
Die Gemeinde beherbergt die riesigen Produktionsbetriebe der Migros, u. A. die Chocolat Frey. Eine eher grössere Gemeinde mit 8000 Einwohnern aus 72 Nationen, wie sie selber auf ihrer Webseite hervorhebt und weiter ausführt, dass die Gemeindeverwaltung bemüht ist, gute Dienstleitungen für ihre Einwohner zu erbringen.
So weit, so gut.

Anfang Mai habe ich im Rahmen meiner Aktivitäten im Migrantenkomitee der Unia Aargau und gleichzeitig als Einbürgerungsberater der SP die nächste Infoveranstaltung im Volkshaus Aarau durchgeführt, um über das neue Bürgerrechtsgesetz, die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation und den automatischen Informationsaustausch (AIA) zu informieren. Am Ende der Veranstaltung kommt eine junge Frau auf mich zu, die sich als Funda Yilmaz vorstellt und mit leiser Stimme und perfektem Schweizerdeutsch erzählt, dass sie in Buchs wohnt und sich einbürgern lassen will, aber es irgendwie nicht klappt, weil die Einbürgerungskommission den Integrationsnachweis als nicht erfüllt sieht.

Hm, denkt man sich.
Funda ist im Aargau geboren und aufgewachsen. Während ihrer Schulzeit war sie sportlich aktiv und Mitglied von lokalen Vereinen. Sie hat eine vier jährige Lehre als Tiefbauzeichnerin absolviert und arbeitet weiterhin in ihrem ehemaligen Lehrbetrieb. Den Staatskundetest besteht sie mit 100%, was ein guter Indikator dafür ist, dass sie die institutionelle Ordnung der Schweiz und die Grundsätze der Demokratie sehr gut kennt.

Wo ist also das Problem?

Beim genauen Durchlesen der Protokolle aus den zwei Einbürgerungsgesprächen erkennt man, dass in vielerlei Hinsicht suggestive Fragen gestellt wurden, die nichts darüber aussagen können, ob eine Person integriert ist, oder nicht.

Man könnte den Eindruck gewinnen, als wolle die Einbürgerungskommission den Beweis der Nichtintegration mit allen Mitteln und unter Ausblendung jedes Grundsatzes der objektiven Beurteilung erzwingen. In dieser Stimmung, fällt auch schnell der Name Erdogan.
Man stelle sich vor, in jedem zukünftigen Einbürgerungsgespräch in der Schweiz würde die Einbürgerungskommission von der Kandidatin, die aus Deutschland kommt, wissen wollen, was sie von Hitler hält. Oder der Italienerin von Mussolini und der Chilenin von Pinochet. Es würde die Kandidatin oder den Kandidaten verunsichern und jedem vernünftigen Gespräch die Basis entziehen.
Funda hat auf die Frage der Einbürgerungskommission hin, was sie am "Am Tun und Machen von Präsident Erdogan" gut finde, gutschweizerisch geantwortet, dass sie mit seinen letzten Handlungen nicht einverstanden sei und damit ihr demokratisches Verständnis für das Funktionieren einer Gesellschaft bekräftigt.

In Anbetracht dessen, was ich gesehen und gehört habe, oder von der Einbürgerungskommission und den Einwohnerräten eben nicht, denn sie haben dazu keine Stellung genommen, ist es klar, dass die Einbügerungskommission von Buchs nicht verstanden hat, worum es eigentlich geht und welch wichtige Rolle Secondas und Secondos für die Schweiz spielen. Wie wichtig, veranschaulicht der Fall mit Funda selbst. Wir können ihr zwar zutrauen, dass sie als Tiefbauzeichnerin für uns hochkomplexe und lebenswichtige Tragkonstruktionen für unsere Häuser, Brücken und Tunnels entwerfen kann, aber für den Schweizer Pass, für den ist sie offensichtlich nicht gut genug.

Als Verfechter des Förderalismus ist für mich ganz klar, dass die Gemeinden nach wie vor das Recht haben sollen, über Einbürgerungsgesuche zu entscheiden. Aber sie sollen den Einbürgerungswilligen die Chance geben, fair und korrekt behandelt, und nicht der behördlichen Willkür, vor der sie alleine machtlos sind, ausgesetzt zu werden.


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USRIII - Gravierende Folgen für Kantone und Gemeinden

Die USRIII, die Folgen für die Mittelschicht und wieso uns ein NEIN hilft, aber nicht schadet.

Nach dem internationalen Druck auf die Schweiz Steuerprivilegien für gewisse Unternehmensformen (Statusgesellschaften) abzuschaffen, hat das Parlament eine Vorlage verabschiedet, gegen welche wir, die SP, das Referendum erfolgreich ergriffen haben. Bei der Unterschriftensammlung habe ich mich in den späten Frühlingsmonaten letzten Jahres auch beteiligt, weil ich der Meinung bin, dass bestimmte Kantone und Gemeinden Steuerausfälle zu beklagen haben werden, die unweigerlich Steuererhöhungen und Sparmassnahmen für die Mittelschicht nach sich ziehen werden.

Um die Debatte verständlich zu machen, nehmen wir uns zuerst die Statusgesellschaften an, denn um die Besteuerung dieser geht es ja. Das sind in der Schweiz niedergelassene Tochtergesellschaften von grösseren Konzernen, die ihr Geld hauptsächlich im Ausland erwirtschaften. Den im Ausland erwirtschafteten Gewinn verschieben diese Konzerne dann an ihre Tochtergesellschaften (die meistens nur Verwaltungstätigkeiten ausüben) in der Schweiz, um hier diesen Gewinn legal zu einem viel tieferen Satz zu versteuern, als im Ursprungsland, wo die Wertschöpfung tatsächlich stattgefunden hat. Und hier erklärt sich das Problem des Auslandes mit unserer Steuerpolitik.

Das Ausland hat der Schweiz mit Sanktionen gedroht, also hat sich das Parlament an die Arbeit gemacht, eine Reform zu erarbeiten, die die einzelnen Steuerregelungen der Kantone und Gemeinden aushebelt und durch ein Gesamtkonzept für die ganze Schweiz ersetzt. Anfangs sah es so aus, als würde das Parlament und der Bundesrat eine Vorlage unterstützen, die ausgewogen war und eine Kompensation für die Ausfälle vorsah. Mit dem neuen Parlament nach den Wahlen 2015 wurde jedoch eine Vorlage entgegen dem Widerstand der SP verabschiedet, die bei den Kantonen und Gemeinden zu Steuerausfällen von bis zu 3 Milliarden Franken führen wird.

Es ist klar, dass die Ausfälle bei den Gemeinden, Städten und Kantonen auf die Mittelschicht abgewälzt werden, durch Sparmassnahmen und Steuererhöhungen.
Der Abbau wird bspw. die öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Sportanlagen, Museen usw. hart treffen. Die Streichung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst wird unumgänglich sein.

Die Instrumente, die mit der USRIII den Kantonen zur Verfügung gestellt werden, wie die Patentbox, erlaubt es den Konzernen zudem noch Steuerbefreieungen in Anspruch zu nehmen und grosse Steuerberatungsfirmen reiben sich jetzt schon die Hände, damit das grosse Geschäft machen zu können.

Selbst der Verband der Polizistinnen und Polizisten liess dieser Tage verlauten, dass er die Reform ablehnt, weil dadurch bei den Patrouillen gespart würde und die Sicherheit darunter zu leiden hätte.
Und man fragt sich als normaler Bürger dieses Landes, der die Steuern Jahr für Jahr beim Steueramt berappt, wieso das alles?
Damit Konzerne und wenige Leute dahinter noch mehr daran verdienen können.

Was tun?
Ich schlage vor ein NEIN in die Urne einzulegen und darauf hoffen, dass die meisten Bürger dieses Landes das selbe tun werden. So können wir die USRIII versenken und das Dossier an das Parlament zurückgeben, mit dem klaren Auftrag, eine ausgewogene Reform auszuarbeiten, die sowohl für die Konzerne, als auch für die Bevölkerung tragbar ist.

So ganz nebenbei bemerkt; sollte die USRIII angenommen werden, kann man annehmen, dass der Druck des Auslandes auf die Schweiz nicht wegfällt, weil wir die Steuerprivilegien nicht nur nicht abschaffen, sondern sie Schweizweit einführen. Der Druck wird wahrscheinlich steigen!



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JA zur 3. Generation - Ein JA für eine zukunftsorientierte Schweiz!

Die Antworten, die wir eigentlich suchen, liefert uns unsere Fussballnationalmannschaft.
In diesem Blogbeitrag werde ich aber trotzdem versuchen, die Gründe für ein JA für die erleichterte Einbürgerung der 3. Generation am 12. Februar 2017 aufzuzählen.

1987 in Baden als Sohn eines Kranführers und einer Hausfrau aus dem ehemaligen Jugoslawien albanischer Ethnie auf die Welt gekommen, habe ich mit meinen 2 Geschwistern und meiner Mutter ein Jahr darauf (1988) die Schweiz verlassen.
Erst im 2002 kam ich als 15 Jähriger zurück in die Schweiz, aus einem der Nachfolgestaaten Jugoslawiens, Mazedonien, völlig ungewiss, wie meine Zukunft aussehen wird, gerade das Gymnasium in Mazedonien abgebrochen, ohne Deutschkenntnisse, zu alt für einen Schulanschluss in der Schweiz. Doch, wie viele Spätnachzügler, habe ich mich auf eigene Faust durchgekämpft, eine kaufmännische Ausbildung gemacht, studiere jetzt Wirtschaftsinformatik und bin seit 2012 eingebürgert (ordentlich).

Damals, 1988, entschieden sich meine Eltern, dass ein Teil der Familie zurück in die Heimat kehrt, weil das Geld knapp war. Es blieb vom Lohn des Vaters nicht viel übrig und in den 80-er Jahren war das Ziel, in der Schweiz Geld zu verdienen um in der Heimat ein Haus zu bauen und die Verwandten zu unterstützen. Heute möchte keiner meiner bekannten Landsleute der heutigen Generation die Schweiz verlassen, sondern sie bilden sich aus, sie bauen sich in der Schweiz ein Haus, sie engagieren sich politisch wie auch gesellschaftlich und vertreten die Schweizer Werte wie jeder Schweizer oder jede Schweizerin, manchmal auch besser.
Die Zeiten haben sich also geändert, zum Guten, denn die Secondos und Terzos sind heute ein unverzichtbares Standbein der Schweizer Wirtschaft, Innovation, Kultur, des Sports usw.

Doch hat sich auch die Einstellung der Schweiz zu ihren Kindern ausländischer Eltern der 60-ger, 70-ger und 80-ger Jahren geändert? Sie sollte sich jedenfalls ändern! Denn diese Secondos und Terzos stellen nicht nur für die Privatwirtschaft eine wichtige Stütze dar, sondern sie können die Polizisten, Politiker, Zivilschützer und Soldaten von morgen sein, wenn wir jetzt die richtigen Entscheidungen treffen, ein Umdenken in Gang setzen – weg von einer Blockade-Mentalität gegenüber den Migranten mit immer schärferen Gesetzen, die jene treffen, die eine Chance verdient hätten, hin zu einer konstruktiven Migrationspolitik. Auch die jetzige Burka-Kampagne der SVP entbehrt jeder sachlichen Grundlage und ist eine Missachtung der Arbeit und des Einsatzes, die die 3. Generation tagtäglich leistet.


Die Fussballspieler mit Migrationshintergrund, die heute für die Schweizer Nati spielen und die Schweiz europaweit und international zum Glänzen gebracht haben, konnten zuerst nur in ihren Fussballvereinen beste Ergebnisse erzielen. Wir mussten sie erst einbürgern, damit sie auch international für und im Namen der Schweiz spielen und wir die gemeinsamen Siege feiern konnten, und das gilt für viele andere Secondos und Terzos auch, die mit ihrem Wissen, Talent und Geschick in vielen anderen Gebieten der Schweiz zu weiteren Erfolgen verhelfen werden, wenn man sie einbürgert.

Deshalb müssen wir am 12. Feb. 2017 die richtige Entscheidung treffen - ein JA zur 3. Generation ist ein JA für eine zukunftsorientierte Schweiz!


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Aufruf zur Einbürgerung!

Am 1. Januar 2018 tritt ein neues, verschärftes Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Für viele Ausländerinnen und Ausländer lohnt es sich, noch vor diesem Datum einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Denn wer den Antrag noch im 2017 stellt, unterliegt bis zur endgültigen Aufnahme in das Schweizer Bürgerrecht dem alten Bürgerrechtsgesetz.

Das neue Bürgerrechtsgesetz bringt nur minimale Verbesserung (tiefere Gebühren) und schon gar keine Erleichterung für die Einbürgerung von Ausländern mit sich – das Gegenteil ist der Fall. Leider. Denn der Erfolg der Schweiz hängt davon ab, wie gut die Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz integriert und akzeptiert sind und ob Gesellschaft und Politik ihnen gegenüber positiv eingestellt sind, sie in die Prozesse miteinbeziehen und damit ihre Bindung an die Schweiz fördert. Man muss sich auch die Frage stellen, ob es gerecht und überhaupt noch moralisch vertretbar ist, dass eine Ausländerin verheiratet mit einem Schweizer Bürger bereits nach wenigen Jahren den Schweizer Pass mit einem erleichterten Verfahren beantragen kann, während aber Secondos und sogar Terzos, die seit Geburt nichts anderes als die Schweiz als ihr Heimatland kennen, einem langwierigen, teuren und in der Tat ungerechten Verfahren unterliegen.

 

Ich habe als erster in der Familie den Schweizer Pass beantragt. Niemand in meiner Familie oder meinem Umkreis hat sich bis dahin für die politischen Themen in der Schweiz interessiert oder zum Beispiel die Arenasendungen verfolgt. Mit meiner Einbürgerung änderte sich das. Ich sah und sehe mich angesichts meines Wahl- und Stimmrechtes in der Pflicht, bei Abstimmungen und Wahlen eine Entscheidung zu treffen, die meiner Meinung nach die beste für mich und für unsere Gesellschaft ist. Das führte dazu, dass sich auch meine Familie und mein Umfeld zunehmend für die politischen Themen interessierte und wir auch die eine oder andere Diskussion hatten. So gab es zum Beispiel beim Bau des zweiten Gotthardtunnels die ersten Meinungsverschiedenheiten – wie in einer Demokratie halt selbstverständlich. Drei Jahre nach meiner Einbürgerung begann ich mich bei der  SP und in der UNIA zu engagieren. Heute kandidiere ich erstmals bei den kantonalen Wahlen im Herbst für den Grossrat. Und zwar weil ich glaube, mit meinem Wissen als HF-Student und meinen Erfahrungen unserem Kanton und der Bevölkerung dienen zu können. Meine Einbürgerung war, das ist mir heute klar, für mich der entscheidende Anstoss für das politische Interesse und damit nicht zuletzt auch für die Aufnahme einer weiteren Ausbildung.

 

Ab dem 1. Januar 2018 wird der Besitz einer Niederlassungsbewilligung (C) eine zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung. Damit wird es für Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung (B) oder einem anderen Status nicht mehr möglich sein, sich einzubürgern. Die Gebühren im Ausländerrecht können heute hoch sein. Studenten, Schüler und finanziell Schwache erhalten oft keine Niederlassungsbewilligung (C). Die Gewerkschaften und die SP haben deshalb eine Einbürgerungsoffensive gestartet, um die 900’000 Ausländer zu sensibilisieren, die bereits heute die Kriterien für eine Einbürgerung erfüllen. So stellt beispielsweise die SP in jedem Kanton Einbürgerungsberater_innen zur Verfügung.

Die DSI (Durchsetzungsinitiative) zeigte, dass Ausländerinnen und Ausländer ständig in Rechtsunsicherheit und mit der Angst leben müssen, ausgewiesen zu werden. Die Politik ist nicht dafür da um den Menschen Angst zu machen. Sie soll die Bedingungen schaffen, damit alle diese fleissigen Arbeiter, begabten Schüler und Studenten usw. weiterhin ihr Bestes geben können. Ohne die Angst im Nacken, eine neue populistische Initiative könnte ihrem bisherigen Leben, in das sie soviel investiert haben, ein Ende setzen. Dem kann und sollte man aber auch damit entgegenwirken, indem man jetzt zur Möglichkeit der Einbürgerung greift, die Hilfestellung der SP und der Gewerkschaften bei Bedarf annimmt und den Antrag lieber heute als morgen einreicht.

Die Vorteile einer Einbürgerung sind eindeutig:
– Die garantierte Rückkehr in die Schweiz, auch wenn man den Wohnsitz aufgegeben hat. Bei Ausländern, die den Wohnsitz aufgeben, gibt es kein prinzipielles Recht auf eine Rückkehr.
– Mitbestimmen. Abstimmen, wählen und gewählt werden, Initiativen lancieren oder ein Referendum ergreifen.
– Die Ausweisung und Auslieferung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern an Drittstaaten ist verboten!
– Die Schweiz gewährt nur ihren Bürgerinnen und Bürgern bei Notfällen im Ausland diplomatischen und konsularischen Schutz.

Ich appelliere dringend an alle Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung die Möglichkeit einer Einbürgerung zu prüfen und den Antrag vor dem 1. Januar 2018 zu stellen. Die SP und die Gewerkschaften stehen euch zur Seite, meldet euch!


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AHV-Plus Initiative

Liebe Freunde

Durch die schwere Finanzkrise, die schlussendlich Dank staatlichen Geldern gelöst werden konnte, wissen wir, dass die zweite Säule nicht sicher und den Turbulenzen der Finanzmärkte empfindlich ausgesetzt ist. Bekannt ist auch, dass Schlupflöcher es den Pensionskassen erlauben, den gesetzlichen Mindestumwandlungssatz nicht anzuwenden, was nicht selten dazu führt, dass den Versicherten im Rentenalter der Satz von nur 5% ausgezahlt wird. Kommt noch dazu, dass die zweite Säule die versprochenen Renditen von über 3% nicht abwirft, sie liegen sogar deutlich darunter.
Eine normale ArbeiterIn, die beim Renteneintrit noch 5'000 Franken verdient hat, wird so auf keine anständige Rente kommen, die ihr die in der Verfassung verankerte würdevolle Alterung ermöglicht.

 

 

Was tun? Wie unsere Renten sichern?

Indem wir die AHV-Plus Initiative unterstützen, stärken wir das bewährteste und mit Abstand sicherste Rentenmodel der Schweiz.
Die Initiative sieht die Erhöhung der AHV-Renten um 10% vor, bei einer Erhöhung der Lohnbeiträge von lediglich 0.4 Lohnprozenten, je für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die monatlich an die AHV gehen.
Dies wird nicht nur zur Folge haben, dass die Renten um 10% erhöht werden können. Es wird die AHV längerfristig rentabel machen und die Renten sichern.

 


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