Aufruf zur Einbürgerung!

Am 1. Januar 2018 tritt ein neues, verschärftes Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Für viele Ausländerinnen und Ausländer lohnt es sich, noch vor diesem Datum einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Denn wer den Antrag noch im 2017 stellt, unterliegt bis zur endgültigen Aufnahme in das Schweizer Bürgerrecht dem alten Bürgerrechtsgesetz.

Das neue Bürgerrechtsgesetz bringt nur minimale Verbesserung (tiefere Gebühren) und schon gar keine Erleichterung für die Einbürgerung von Ausländern mit sich – das Gegenteil ist der Fall. Leider. Denn der Erfolg der Schweiz hängt davon ab, wie gut die Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz integriert und akzeptiert sind und ob Gesellschaft und Politik ihnen gegenüber positiv eingestellt sind, sie in die Prozesse miteinbeziehen und damit ihre Bindung an die Schweiz fördert. Man muss sich auch die Frage stellen, ob es gerecht und überhaupt noch moralisch vertretbar ist, dass eine Ausländerin verheiratet mit einem Schweizer Bürger bereits nach wenigen Jahren den Schweizer Pass mit einem erleichterten Verfahren beantragen kann, während aber Secondos und sogar Terzos, die seit Geburt nichts anderes als die Schweiz als ihr Heimatland kennen, einem langwierigen, teuren und in der Tat ungerechten Verfahren unterliegen.

 

Ich habe als erster in der Familie den Schweizer Pass beantragt. Niemand in meiner Familie oder meinem Umkreis hat sich bis dahin für die politischen Themen in der Schweiz interessiert oder zum Beispiel die Arenasendungen verfolgt. Mit meiner Einbürgerung änderte sich das. Ich sah und sehe mich angesichts meines Wahl- und Stimmrechtes in der Pflicht, bei Abstimmungen und Wahlen eine Entscheidung zu treffen, die meiner Meinung nach die beste für mich und für unsere Gesellschaft ist. Das führte dazu, dass sich auch meine Familie und mein Umfeld zunehmend für die politischen Themen interessierte und wir auch die eine oder andere Diskussion hatten. So gab es zum Beispiel beim Bau des zweiten Gotthardtunnels die ersten Meinungsverschiedenheiten – wie in einer Demokratie halt selbstverständlich. Drei Jahre nach meiner Einbürgerung begann ich mich bei der  SP und in der UNIA zu engagieren. Heute kandidiere ich erstmals bei den kantonalen Wahlen im Herbst für den Grossrat. Und zwar weil ich glaube, mit meinem Wissen als HF-Student und meinen Erfahrungen unserem Kanton und der Bevölkerung dienen zu können. Meine Einbürgerung war, das ist mir heute klar, für mich der entscheidende Anstoss für das politische Interesse und damit nicht zuletzt auch für die Aufnahme einer weiteren Ausbildung.

 

Ab dem 1. Januar 2018 wird der Besitz einer Niederlassungsbewilligung (C) eine zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung. Damit wird es für Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung (B) oder einem anderen Status nicht mehr möglich sein, sich einzubürgern. Die Gebühren im Ausländerrecht können heute hoch sein. Studenten, Schüler und finanziell Schwache erhalten oft keine Niederlassungsbewilligung (C). Die Gewerkschaften und die SP haben deshalb eine Einbürgerungsoffensive gestartet, um die 900’000 Ausländer zu sensibilisieren, die bereits heute die Kriterien für eine Einbürgerung erfüllen. So stellt beispielsweise die SP in jedem Kanton Einbürgerungsberater_innen zur Verfügung.

Die DSI (Durchsetzungsinitiative) zeigte, dass Ausländerinnen und Ausländer ständig in Rechtsunsicherheit und mit der Angst leben müssen, ausgewiesen zu werden. Die Politik ist nicht dafür da um den Menschen Angst zu machen. Sie soll die Bedingungen schaffen, damit alle diese fleissigen Arbeiter, begabten Schüler und Studenten usw. weiterhin ihr Bestes geben können. Ohne die Angst im Nacken, eine neue populistische Initiative könnte ihrem bisherigen Leben, in das sie soviel investiert haben, ein Ende setzen. Dem kann und sollte man aber auch damit entgegenwirken, indem man jetzt zur Möglichkeit der Einbürgerung greift, die Hilfestellung der SP und der Gewerkschaften bei Bedarf annimmt und den Antrag lieber heute als morgen einreicht.

Die Vorteile einer Einbürgerung sind eindeutig:
– Die garantierte Rückkehr in die Schweiz, auch wenn man den Wohnsitz aufgegeben hat. Bei Ausländern, die den Wohnsitz aufgeben, gibt es kein prinzipielles Recht auf eine Rückkehr.
– Mitbestimmen. Abstimmen, wählen und gewählt werden, Initiativen lancieren oder ein Referendum ergreifen.
– Die Ausweisung und Auslieferung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern an Drittstaaten ist verboten!
– Die Schweiz gewährt nur ihren Bürgerinnen und Bürgern bei Notfällen im Ausland diplomatischen und konsularischen Schutz.

Ich appelliere dringend an alle Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung die Möglichkeit einer Einbürgerung zu prüfen und den Antrag vor dem 1. Januar 2018 zu stellen. Die SP und die Gewerkschaften stehen euch zur Seite, meldet euch!


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